Geschäftsbedingungen / Bestellkonditionen

1. Das Europäische Übersetzungsbüro "PROXIMUSS" erklärt, dass es über angemessene Qualifikationen und Kenntnisse verfügt, um Übersetzungs- und Dolmetschleistungen zu erbringen.

2. Das Europäische Übersetzungsbüro "PROXIMUSS" führt den Auftrag nur aus, wenn er von der/den zur Auftragserteilung berechtigten Person(en) im Namen eines bestimmten Unternehmens / einer bestimmten Institution, Organisation usw. erteilt wurde. Der Auftrag kann vom Arbeitgeber persönlich, per Post oder elektronisch per E-Mail erteilt werden. Das Europäische Übersetzungsbüro PROXIMUSS ist nicht verpflichtet, mit der Übersetzung zu beginnen, wenn es die Auftragsbestätigung des Auftraggebers nicht rechtzeitig erhalten hat.

3. Wurde die Bestellung nach 18.00 Uhr an einem bestimmten Werktag aufgegeben, wird das Datum ihrer Erteilung ab dem Tag nach dem Datum der Erteilung des Auftrags gezählt.

4. Wir rechnen mit unseren Kunden pro Wort ab. In einigen Ländern können wir jedoch, je nach den lokalen Geschäftsgewohnheiten, auch für Übersetzungsseiten Gebühren erheben. In diesem Fall besteht eine Seite aus 1600 Zeichen mit Leerzeichen oder 225 Wörtern. Die Anzahl der Seiten oder Wörter wird nach der Übersetzung des Textes berechnet, es sei denn, Sie haben uns eine bearbeitbare Datei zur Verfügung gestellt, in der wir vor Beginn der Übersetzung Zeichen/Wörter zählen können. Die Mindestgebühr wird für 1 resultierende Seite oder 50 EUR berechnet - kleinere Projekte nehmen wir nicht an. Die angegebenen Preise sind Nettopreise. Wir stellen eine Rechnung aus Polen aus, die keine Mehrwertsteuer enthält - gemäß den europäischen Steuervorschriften.

5. Bei Texten, die zur amtlichen Veröffentlichung bestimmt sind, wird davon ausgegangen, dass der Auftraggeber den Text selbstständig bearbeitet und korrigiert, es sei denn, diese Dienstleistung wurde ebenfalls beim Europäischen Übersetzungsbüro PROXIMUSS bestellt. Bitte beachten Sie, dass es notwendig ist, den Text nicht nur zu übersetzen, sondern auch zu bearbeiten, bevor Sie ihn veröffentlichen.

6. Beglaubigte (von vereidigten Übersetzern gefertigte) Übersetzungen werden in einer Kopie angefertigt. Für jede weitere Kopie wird gemäß der Verordnung des Justizministers eine Gebühr erhoben

7. Wenn bei der Übersetzung ein bestimmtes Vokabular verwendet werden soll, sollte der Auftraggeber ein Glossar zur Verfügung stellen, das das Vokabular enthält, das bei der Übersetzung verwendet werden soll. Dies gilt für Projekte, in denen der Kunde aus irgendeinem Grund ein anderes Vokabular bevorzugt. Wird ein solches Glossar nicht zur Verfügung gestellt, wendet das Europäische Übersetzungsbüro den korrekten Wortschatz nach bestem Wissen und Gewissen an, jedoch nicht unbedingt in Übereinstimmung mit den Wünschen und Erwartungen des Auftraggebers.

8. Bei Privatpersonen, denen wir auch Rechnungen ausstellen, verlangen wir für unsere Leistungen immer Vorauszahlung. Bei Unternehmen wird eine Rechnung über die erbrachte Leistung ausgestellt, die innerhalb von 7 Tagen zu bezahlen ist.

9. Das Europäische Übersetzungsbüro verpflichtet sich, alle im Zusammenhang mit der Übersetzung erhaltenen Informationen, insbesondere den Inhalt der Dateien und Dokumente, geheim zu halten, sofern das Gesetz oder die zuständigen Behörden nichts anderes verlangen.

10. WIR BENACHRICHTIGEN IMMER DIE POLIZEI, WENN WIR GEFÄLSCHTE ODER ZWEIFELHAFTE DOKUMENTE FESTGESTELLT HABEN.

11. Jedes Übersetzungsprojekt bleibt bis zur Bezahlung durch den Auftraggeber Eigentum des Europäischen Übersetzungsbüros. Mit der Zahlung erhält der Auftraggeber alle Rechte an der Übersetzung.

12. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist wird das Europäische Übersetzungsbüro eine Mahnung über eine unbezahlte Rechnung versenden. Wird die Zahlungsfrist um 7 Tage überschritten, sendet das Europäische Übersetzungsbüro eine Zahlungsaufforderung per Einschreiben. Wird die Zahlungsfrist um 14 Tage überschritten, überträgt das Europäische Übersetzungsbüro die Forderung an die Inkassostelle. Alle Kosten des Forderungseinzugs werden dem Kunden in Rechnung gestellt.

 

 

Europäisches Übersetzungsbüro

13. Bei größeren Übersetzungsprojekten (über 50 Seiten) behält sich das Europäische Übersetzungsbüro das Recht vor, vor Beginn des Übersetzungsprozesses eine teilweise Vorauszahlung zu verlangen.

14. Das Europäische Übersetzungsbüro behält sich das Recht vor, die Ausführung des Auftrags unter Angabe der Gründe für die Ablehnung zu verweigern.

15. Alle begründeten Vorbehalte und Reklamationen bezüglich der Qualität der Übersetzung werden akzeptiert, wenn sie vom Auftraggeber innerhalb von 14 Tagen ab dem Datum der Lieferung der Übersetzung geltend gemacht werden. Das Europäische Übersetzungsbüro hat das Recht auf Nachbesserung und Mängelbeseitigung innerhalb der gesetzlichen Frist. Erfolgt der Widerspruch nicht innerhalb von 14 Tagen ab dem Zeitpunkt der Übergabe der Übersetzung an den Auftraggeber, so bedeutet dies, dass die Übersetzung vorbehaltlos akzeptiert wird.

16. Bei Privatpersonen, denen wir auch Rechnungen ausstellen, verlangen wir für unsere Leistungen immer Vorauszahlung. Bei Unternehmen wird eine Rechnung über die erbrachte Leistung ausgestellt, die innerhalb von 7 Tagen zu bezahlen ist.

17. Alle begründeten Vorbehalte und Reklamationen bezüglich der Qualität der Übersetzung werden akzeptiert, wenn sie vom Auftraggeber innerhalb von 14 Tagen ab dem Datum der Lieferung der Übersetzung geltend gemacht werden. Das Europäische Übersetzungsbüro hat das Recht auf Nachbesserung und Mängelbeseitigung innerhalb der gesetzlichen Frist. Erfolgt der Widerspruch nicht innerhalb von 14 Tagen ab dem Zeitpunkt der Übergabe der Übersetzung an den Auftraggeber, so bedeutet dies, dass die Übersetzung vorbehaltlos akzeptiert wird.

18. Das Europäische Übersetzungsbüro akzeptiert keine Vorbehalte oder Beschwerden, die bei Bestellungen eingereicht, im Express- und Superexpress-Modus ausgeführt werden, es sei denn, die Parteien haben vor Beginn eines solchen Projekts etwas anderes vereinbart.

19. Das Europäische Übersetzungsbüro ist berechtigt, die Zahlung von Forderungen zu verlangen und gesetzliche Verzugszinsen nach geltendem EU-Recht zu berechnen. Alle auf unserer Website angegebenen Preise sind Richtwerte und gelten als Standardpreise.

20. In allen Fällen, die nicht durch diese Bedingungen geregelt sind, gelten die Bestimmungen des polnischen Bürgerlichen Gesetzbuches. Alle Streitigkeiten, die sich zwischen dem Auftraggeber und dem Europäischen Übersetzungsbüro PROXIMUSS ergeben, werden im Wege von Verhandlungen in gutem Glauben gütlich beigelegt, und im Falle der Unfähigkeit, eine Einigung zu erzielen, werden die Streitigkeiten durch das zuständige Gericht in Warschau entschieden.

 

/></span>
													</p>

												<h4 align=